Oberstufe

Organisatorisch ist die gymnasiale Oberstufe in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase eingeteilt.
Die Einführungsphase übernimmt eine Brückenfunktion. Hier erwerben die Schülerinnen und Schüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für erfolgreiches Arbeiten in der sich anschließenden zweijährigen Qualifikationsphase. Spezialisierung und die Erweiterung zeichnen hingegen die Qualifikationsphase aus.

Alle wichtigen Formulare für das Abitur sowie für die Oberstufe finden sich im Downloadbereich oder auch in der Informationsbroschüre zur Oberstufe.

Oberstufenleiter: Ulrich Racke, ulrich.racke[AT]stadt-frankfurt.de

  • Der Unterricht findet in Kursen statt. Die Schülerinnen und Schüler setzen individuelle Schwerpunkte, indem sie zwei Fächer als Leistungsfächer belegen. Die Leistungsfächer werden in der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Die übrigen Fächer werden in Grundkursen mit vier Wochenstunden (Deutsch, Spanisch, Mathematik), drei Wochenstunden (weitere Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Geschichte, Politik und Wirtschaft) bzw. zwei Wochenstunden unterrichtet.
    Ziel der Leistungskurse ist ein vertieftes Verständnis für die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens.
  • Die Notengebung erfolgt nach Notenpunkten von 0 bis 15 Punkten. (0 Punkte entspricht der Note 6; 1, 2, 3 Punkte den Noten 5–, 5, 5+ etc.). Ein Kurs, der mit 0 Punkten bewertet wurde, gilt als nicht belegt.
  • Jedes Unterrichtsfach (mit Ausnahme von Sport) ist einem von drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

  • Die Gesamtbewertung für das Abitur setzt sich aus den Halbjahresnoten von Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase sowie den Ergebnissen der Abiturprüfungen am Ende der Qualifikationsphase zusammen.

Um auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten, wird der Unterricht an der Schillerschule in der Einführungsphase bereits vollständig im Kurssystem durchgeführt.

In den gewählten zukünftigen Leistungsfächern sind die Schülerinnen und Schüler in Leistungsvorkurse eingeteilt. Nach dem ersten Halbjahr und/oder dem zweiten Halbjahr der Einführungsphase kann die Leistungs(vor-)kurswahl geändert werden. Der Wechsel von Grundkursen ist nach dem zweiten Halbjahr der Einführungsphase möglich (nach dem ersten Halbjahr nur in Ausnahmefällen).

Pflichtfächer in der Einführungsphase sind:

    • Deutsch (drei Wochenstunden), zwei Fremdsprachen (i.d.R. die erste und zweite Fremdsprache; je drei Wochenstunden), Kunst oder Musik (zwei Wochenstunden)
    • Politik und Wirtschaft, Geschichte, ev. oder kath. Religion oder Ethik (je zwei Wochenstunden)
    • Mathematik (vier Wochenstunden), zwei naturwissenschaftliche Fächer (Biologie, Chemie oder Physik, mit je drei Wochenstunden)
    • Sport (zwei Wochenstunden)
    • ein verbindliches Zusatzfach aus dem Bereich Spanisch (vier Wochenstunden), Geographie (zwei Wochenstunden), Biologie, Chemie oder Physik als dritte Naturwissenschaft (je drei Wochenstunden), Informatik (zwei Wochenstunden).

Jedes Leistungsvorkursfach wird in der Einführungsphase mit einer zusätzlichen Wochenstunde unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache bis einschl. Klasse 10 der Realschule betrieben haben, müssen in der Einführungsphase Spanisch als neu begonnene Fremdsprache belegen und diese bis zum Abitur fortführen. Darüber hinaus muss ein weiteres Zusatzfach belegt werden.

  • Die Zulassung erfolgt, wenn am Ende der Einführungsphase
    • in allen Pflichtfächern mindestens fünf Punkte (Note ausreichend) erreicht sind
    • ein oder zwei Pflichtfächer mit weniger als fünf Punkten (aber mind. 1 Punkt) ab geschlossen wurden (darunter nur eines der Fächer Deutsch, Pflichtfremdsprachen, Mathematik), die fehlenden Punkte aber durch jeweils einmal 10 oder zweimal 7 Punkte im Pflichtfachbereich ausgeglichen werden können.

Ein Fach aus dem Bereich Deutsch, Pflichtfremdsprachen, Mathematik kann nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer aus diesem Bereich ausgeglichen werden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden, können die Einführungsphase einmal wiederholen, sofern sie nicht bereits das letzte Jahr der Mittelstufe wegen Nichtversetzung wiederholt haben. In diesem Fall muss die gymnasiale Oberstufe verlassen werden.

Das erste Leistungsfach muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.

Das Angebot an der Schillerschule umfasst für diesen Bereich die Fächer Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik.

Als zweites Leistungsfach kann eines der o.g. Fächer gewählt werden. Zusätzlich werden für diesen Bereich die folgenden Fächer angeboten: Deutsch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Informatik.

Als Leistungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, das am Ende der Einführungsphase mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen wurde und während der gesamten Einführungsphase belegt war.

Mit den zwei Leistungsfächern und weiteren Grundkursfächern müssen die folgenden Kurse belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden:

Im Grundkursfach bleiben die Schüler*innen in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe; in den Leistungsfächern sowie im Fach Sport gilt dies für die gesamte Qualifikationsphase.

Die Abiturprüfung findet im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase statt. Dabei sind mehrere Termine zu beachten, die durch Aushang bekannt gegeben werden. Die Meldung zur Prüfung erfolgt zu Beginn von Q4, dabei werden auch die Prüfungsfächer und die Prüferinnen und Prüfer gewählt. Zur Verfügung stehen dabei die Lehrkräfte, die man während der Qualifikationsphase in dem jeweiligen Prüfungsfach im Unterricht hatte.

Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf Fächer: in beiden Leistungsfächern und in einem Grundkursfach (dem „3. Prüfungsfach“) wird schriftlich geprüft. Zwei weitere Grundkursfächer werden als 4. und 5. Prüfungsfach gewählt. Im 4. Prüfungsfach wird grundsätzlich mündlich geprüft; die Prüfung im 5. Prüfungsfach kann – je nach Wahl der Schülerinnen und Schüler – eine mündliche Prüfung oder eine Präsentation sein oder durch das Einbringen einer besonderen Lernleistung ersetzt werden (siehe „Präsentation und besondere Lernleistung“). In jedem Fach der schriftlichen Prüfung ist auch eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich. Im Allgemeinen finden die schriftlichen Prüfungen im Anschluss an die Osterferien, die mündlichen Prüfungen im Juni/Juli statt.

Die Bearbeitungszeit einer schriftlichen Prüfung beträgt im Leistungskurs 300 Minuten, im Grundkurs 255 Minuten. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Jede schriftliche Arbeit wird von dem gewählten Prüfer bzw. der gewählten Prüferin beurteilt und von einer weiteren Fachlehrkraft begutachtet.

Bei der Wahl der fünf Prüfungsfächer sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Durch die fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abgedeckt werden; die schriftlichen Prüfungen dürfen sich nicht auf ein Aufgabenfeld beschränken
  • Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden
  • Sport kann als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden
  • Die Prüfungsfächer müssen während der gesamten Oberstufe belegt und kein Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen sein
  • Eine besondere Lernleistung, nicht aber eine Präsentation, darf sich auf eines der ersten vier Prüfungsfächer erstrecken
  • Spanisch als neu begonnene Fremdsprache wird in jedem Halbjahr mit vier Wochenstunden unterrichtet und kann nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
  • Eine Präsentation ist ein Vortrag, an den sich ein Prüfungsgespräch anschließt. Der Vortrag ist durch den Einsatz von geeigneten Medien zu unterstützen, dabei kann es sich auch um naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen handeln. Das Thema der Präsentation wählt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer aus. Wer eine Präsentation gewählt hat, erhält mindestens vier Wochen vor dem Termin die Aufgabenstellung (in der Regel am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen) und muss spätestens eine Woche vor der Prüfung eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation abgeben. Die Dokumentation ist nicht Grundlage der Beurteilung, sondern dient der Vorbereitung des Prüfungsgesprächs. Präsentation und Prüfungsgespräch dauern in der Regel zusammen 30 Minuten. Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden (0 Punkte).
  • Eine besondere Lernleistung ist die eigenständige Arbeit an einem selbst gewählten – und von der Schulleitung genehmigten – Thema, die im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren zu erbringen und schriftlich zu dokumentieren ist (z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb oder eine Jahresarbeit).
    Die Schülerin oder der Schüler, der die eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dies spätestens zu Beginn des Halbjahres Q3. Dieser Antrag ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden. Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen vorzulegen. Sie wird von der betreuenden Lehrkraft bewertet und beurteilt. In einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium stellen die Schülerin oder der Schüler vor einem Fachausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung vor, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Der Fachausschuss legt die Gesamtbewertung der besonderen Lernleistung fest.

Das Gesamtergebnis für die Abiturprüfung setzt sich aus den Ergebnissen für drei Teilbereiche zusammen:

  1. Leistungskursbereich
  2. Grundkursbereich
  3. Abiturbereich
 
Leistungskurse
Es werden die 8 Leistungskurse aus Q1 bis Q4 jeweils in zweifacher Wertung eingebracht.

Es können maximal 240 Punkte erreicht werden, 80 Punkte müssen mindestens erreicht werden.

Grundkurse
Es werden 24 Grundkurse in einfacher Wertung eingebracht.

Gemäß der Einbringverpflichtung (vgl. Tabelle unter „Die Qualifikationsphase“) müssen hier die Fächer eingebracht werden, die noch nicht durch die Leistungskurse abgedeckt sind. Darüber hinaus können weitere Kurse aus den belegten Fächern ausgewählt werden.

Aus dem dritten und vierten sowie dem fünften Prüfungsfach, soweit es nicht eine besondere Lernleistung ist, werden jeweils alle Kurse aus den Halbjahren Q1 bis Q4 in den Grundkursbereich eingebracht.

 
Es können maximal drei Sportkurse eingebracht werden (Ausnahme: Sport ist Prüfungsfach – siehe oben).
 
Wurde in der Einführungsphase Spanisch als neu begonnene zweite Fremdsprache belegt, so muss dieses Fach von Q1 bis Q4 fortgeführt werden und mindestens die Kurse aus Q3 und Q4 müssen eingebracht werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe vier Schuljahre Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, gilt:

  • Wird die Zulassung zur Qualifikationsphase nur durch Anrechnung des Spanischunterrichts als Pflichtfremdsprache erreicht, so muss Spanisch in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden
  • Spanischkurse können nur dann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, wenn das Fach bis Q4 belegt wurde und mindestens einer der letzten beiden Kurse der Qualifikationsphase eingebracht wird
  • Die belegten Spanischkurse können generell die vorgeschriebenen Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache nicht ersetzen
  • Wer die Bedingung (I) (zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft oder Informatik, siehe „Die Qualifikationsphase“) mit Hilfe von Spanisch erfüllt, muss Spanisch bis zum Ende der Qualifikationsphase betreiben.

Im Grundkursbereich können maximal 360 Punkte erreicht werden, 120 Punkte müssen mindestens erreicht werden.

Unter den 32 einzubringenden Kursen (8 Leistungskurse und 24 Grundkurse) darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen sein und es dürfen höchstens 6 Kurse unter fünf Punkten abgeschlossen sein, davon maximal zwei Leistungskurse in einfacher Wertung.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase erfüllen können und sich im Zweifelsfall bei ihrer Tutor oder ihrem Tutor bzw. beim Studienleiter sachkundig zu machen.

  • Für jedes Prüfungsfach wird das Ergebnis der Abiturprüfung vierfach gewertet

  • Es können maximal 300 Punkte erreicht werden, 100 Punkte müssen mindestens erreicht werden

  • Keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung darf mit null Punkten abgeschlossen werden

  • In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.