Prävention und Beratung

Allgemeine Informationen

An der Schillerschule legen wir Wert auf einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander; das ist selbstverständlich und gehört zur Schulkultur. Wir üben dieses Miteinander im Klassenverband und in der Schulgemeinde und machen es zum Bestandteil unseres Alltags.

Kinderrechte werden nicht nur wie oben beschrieben gelebt, sondern auch im Rahmen des Unterrichts in Politik & Wirtschaft, Geschichte, Ethik und Religion behandelt. Auch stehen sie bei besonderen Veranstaltungen wie dem Thementag „Schiller hilft“ auf der Tagesordnung.

Aber was, wenn das alles nicht klappt? Entsteht eine Situation, in der die eigenen Rechte missachtet werden, bieten unsere Kolleg*innen vielfältige Möglichkeiten von Hilfe und Unterstützung an.

Auch wenn außerhalb der Schule Dinge geschehen, die die Rechte von Kindern gefährden oder verletzen, tritt die Schule, soweit sie von solchen Grenzverletzungen weiß, für die Rechte der Kinder ein und unterstützt sie und ihre Familien dabei, die schwierige Situation zu bearbeiten und Kontakt zu außerschulischen Hilfseinrichtungen aufzunehmen.

Das Team „Prävention und Beratung“ bilden Lehrer*innen und eine Ubus-Kraft (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte), die in unterschiedlichen Bereichen an der Schillerschule präventiv und/oder beratend tätig sind.

“Kinderschutz”: Umgang mit Konflikten und Belastungen außerhalb der Schule

… und innerhalb der Schule

Die*der von der Schulleitung ernannte Kinderschutzbeauftragte befasst sich mit Fällen, bei denen das Wohl eines Kindes, so wie es vom Kinder- und Jugendschutzgesetz formuliert wird, gefährdet ist. Dazu gehört die Anwendung von Gewalt in jeglicher Form durch Erwachsene im schulischen, aber auch im außerschulischen Bereich. Manchmal stellt auch das fortgesetzte Sich-nicht-Kümmern vonseiten der Eltern ein Problem dar, denn in einem Umfeld der Vernachlässigung kann kein Kind gedeihen.

Wenn die*der Kinderschutzbeauftragte Kenntnis von einer solchen Situation erhält, sei es durch ein betroffenes Kind selbst oder auf dem Weg über Dritte, sammelt sie*er Informationen und organisiert Gespräche mit Beteiligten und Experten, um die Situation weiter zu klären. Außerdem vermittelt sie*er Hilfsangebote von außerschulischen Einrichtungen der Jugendhilfe und versucht auf diese Weise, zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Dabei verfährt sie*er nach Maßgaben, die vom Frankfurter Netzwerk “Kooperation Kinderschutz” entwickelt wurden.

Innerhalb dieses Netzwerks findet im Rahmen regelmäßiger Treffen und Fortbildungen ein Informations- und Erfahrungsaustausch statt. Zu den weiteren Aufgaben der*des Kinderschutzbeauftragte*n gehört es, zur Vermittlung von kinderschutzbezogenen Kompetenzen im Kollegium beizutragen.

 

Kinderschutz – erklärt für Kinder (und Erwachsene)

„Wenn du das jemandem erzählst, bekommt unsere Familie Probleme.“ „Wenn du das jemandem weitersagst, wirst du bestraft werden.“ „Das glaubt dir sowieso keiner.“

Wer so etwas mal gehört hat, glaubt leicht: „Das darf ich niemandem erzählen.“ Oder: „Das versteht ohnehin niemand.“

Jedes Kind hat mal Schwierigkeiten mit den Eltern oder mit anderen Erwachsenen. Meistens kann man sich bei dem*der Freund*in Luft machen, denn die verstehen einen in der Regel gut. Die meisten Streitigkeiten lassen sich mit der Zeit lösen. Manchmal aber hat man ein Problem daheim oder auch in der Schule, das ist von einer Art, dass man sich nicht vorstellen kann, überhaupt jemandem davon zu erzählen. Schon gar nicht in der Schule. – Oder vielleicht gerade dort?

An deiner Schule gibt es nämlich viel mehr Menschen, mit denen du reden kannst, als du vielleicht denkst. Grundsätzlich kannst du jede*m Lehrer*in wegen eines Problems ansprechen. Besonders fallen dir da wahrscheinlich ein:

  • dein*e Klassenlehrer*in
  • ein*e Lehrer*in, dem du aus deinen eigenen Gründen vertraust
  • die*der Vertrauenslehrer*in

Sie alle würden die*den „Kinderschutzbeauftragte“ um Unterstützung bitten. Sie*Er ist auch für dich ein*e Ansprechpartner*in. Sie*Er kann dir im Gespräch helfen, dir selbst Klarheit über deine Situation zu verschaffen. Außerdem kennt sie*er sich mit Rechten und Pflichten der Erwachsenen aus, trägt Informationen zusammen und besorgt Hilfe von außerhalb. Sie*Er darf übrigens keine privaten Informationen über dich einfach so weitergeben. Und du musst auch nicht befürchten, dass deine Eltern oder andere Lehrer*innen ohne Absprache mit dir auf einmal Bescheid wissen über das, was du erzählt hast.

Deine Eltern und Lehrer*innen sind zusammen dazu verpflichtet, dir ein Aufwachsen und eine Erziehung ohne Gewalt zu ermöglichen. Ein Spruch wie „Ich mein’s doch nur gut“ oder „Da bist du selbst schuld dran“ kann nicht begründen, warum jemand dir wehtut. Wenn dir Gewalt angetan wird – seelisch oder körperlich – musst du das nicht hinnehmen. Drohungen wie die anfangs genannten musst du nicht fürchten. Damit wollen Erwachsene sich selbst schützen, nicht dich. Stattdessen sollte es doch darum gehen, dass es dir persönlich wieder besser geht! Wenn du den Schritt wagst, jemandem von deinem Problem zu erzählen, können wir hier an deiner Schule dazu beitragen, dass sich deine Situation ändert.

 

Schutz vor kinderpornographischem Material

Kinder und Jugendliche ab 14 können sich strafbar machen, wenn sie Material mit kinderpornographischen Inhalten verbreiten. Das kann z. B. passieren, wenn Jugendliche (z. B. in einer Beziehung) einander erotische Fotos per Messenger zusenden und diese ohne Einverständnis weiterverbreitet werden. – Die hessische Polizei hat in diesem Zusammenhang Material zusammengestellt, das auch Hilfestellung sein will, wenn man als Elternteil, als Lehrkraft oder als Mitschüler*in mit »seltsamen« Bildern und Videos konfrontiert wird. Wir stellen das Material hier zum Download zur Verfügung:

 

Ansprechpartner: Torsten Larbig (i.V.), torsten.larbig[AT]schule.hessen.de

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem zwei oder mehrere sich streitende Parteien mit Hilfe eines allparteilichen Dritten versuchen, eine einvernehmliche Regelung ihres festgefahrenen Konflikts zu finden.

Sinnvoll ist eine Mediation, wenn:

  • eine Diskussion / ein Streit festgefahren scheint oder immer wieder neu aufflammt,
  • beiden Seiten bewusst ist, dass es sich um einen Konflikt handelt und
  • beide Seiten eine Einigung wünschen.

An der Schillerschule steht mit Charlotte Schwarz eine ausgebildete Mediatorin zur Verfügung, die im Bedarfsfall eine Mediation durchführen kann. Auch wenn Konflikte sich nicht auf Anhieb lösen lassen, ist hier Betreuung und Beratung zu finden.

Ansprechpartnerin: Charlotte Schwarz, charlotte.schwarz[AT]schule.hessen.de

Von „Mobbing“ spricht man, wenn einzelne Personen ausgegrenzt und schwerwiegend erniedrigt werden, und zwar von einer oder mehreren anderen Personen, oft auch von einer ganzen Gruppe. Diese feindseligen Handlungen geschehen mit einer gewissen Regelmäßigkeit, also mindestens einmal die Woche und über eine längere Dauer.

Bei Mobbing unter Schüler*innen ist eine Mediation nicht sinnvoll, denn Mobbing ist kein Konflikt.

An der Schillerschule möchten wir Mobbing natürlich gar nicht erst aufkommen lassen und schaffen über das Konzept der Persönlichkeitsbildung in den Klassenleiter*instunden und darüber hinaus eine Klassengemeinschaft, in der Schüler*innen einander stützen und nicht ausgrenzen. Sollte es doch einmal zu Mobbing kommen, ist es wichtig, sich möglichst schnell Hilfe zu suchen.

 

Beratung bei Mobbing

Schüler*innen sowie deren Klassenlehrer*innen und Eltern können sich Hilfe bei unserem Beratungsteam und bei der Konfliktberaterin Charlotte Schwarz (charlotte.schwarz[AT]schule.hessen.de) holen.

In Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer*innen wird für jeden Mobbingfall basierend unter anderem auf dem No Blame Approach eine Strategie entwickelt, um das Mobben möglichst rasch zu stoppen und den Leidensdruck des Opfers zu lindern. Ziel ist immer das Wiederherstellen einer Klassengemeinschaft, in der jede*r Schüler*in einen festen Platz hat und sich sicher und wohl fühlt.

 

Mobbing-Prävention

Die an der Schillerschule von Klasse 5 bis in die Q-Phase wöchentlich stattfindende Klassenleiter*instunde ist Teil unserer Präventionsmaßnahmen zum Thema Mobbing. Hier wächst die Klasse zu einer Gemeinschaft zusammen, die Achtsamkeit und Anerkennung im Umgang mit anderen übt, um Mobbing von Vornherein vorzubeugen. Auch können einzelne Klassen ein Anti-Mobbing-Programm durchlaufen, das beispielsweise in Zusammenarbeit mit der JONA-Jugendkirche durchgeführt wird.

 

Ansprechpartnerin: Charlotte Schwarz, charlotte.schwarz[AT]schule.hessen.de

Das Mentor*innensystem der Schillerschule existiert in der jetzigen Ausprägung nunmehr seit vielen Jahren. Mentoren*innen sind Schüler*innen der Klassen 9 bis 11, die sich um die Belange der Kinder der Klassen 5 und 6 kümmern.
Das beginnt mit der Einschulung der Fünftklässler*innen an unserer Schule, bei der die Mentoren*innen bereits anwesend sind und setzt sich in der Hilfe bei der Eingewöhnung an die neue Umgebung und die neue Schulform fort. denn bei der Einschulung in die weiterführende, noch unbekannte Schule, kommt sich ein*e Fünftklässler*in sicher oft ganz schön verloren vor.
Deshalb ist es hilfreich, außer dem*der Klassenlehrer*in noch ein, zwei “ältere” Bezugspersonen an der Schule zu haben.Die Mentoren*innen bieten ihre Mitarbeit an, bei der Durchführung und Planung von Ausflügen, Klassenfesten oder Elternabenden. Sie hören sich die Sorgen und Nöte der Kinder an, geben Hilfestellungen oder versuchen im Streitfall zu schlichten. Sie arbeiten eng und vertrauensvoll mit dem*r Klassenlehrer*in zusammen.

Schon im Laufe des 8ten oder 9ten Schuljahrs werden die Interessenten für die Mentor*innentätigkeit im Wahlunterricht Soziales Lernen auf ihre zukünftigen Aufgaben , z.B. auf die Einschulungsfeier der Fünftklässler*innen, vorbereitet. Zur weiteren Vorbereitung, Ausbildung und Unterstützung der Mentoren*innen können Mentoren*innentreffen (nach Bedarf) angeboten werden, bei denen auch ein Erfahrungsaustausch mit Mentoren*innen vergangener Jahrgänge nicht zu kurz kommen soll.

 

Welche Voraussetzungen müssen Mentoren*innen mitbringen, um ihre Aufgabe sinnvoll wahrnehmen zu können? Sie müssen …

  • Interesse haben
  • genug Zeit haben
  • in Ausnahmefällen auch Zeit nach der Schule aufbringen können
  • sich ab und zu mal eine Fehlstunde leisten können
  • die Sache ernst nehmen
  • sich bei Schüler*innen einigermaßen durchsetzen können
  • anderen zuhören können
  • anderen helfen wollen
  • für die Mentor*innenklasse einstehen können ohne dass es ihnen vor anderen Schülern peinlich ist

 

Ansprechpartnerin: Julia Kohts, julia.kohts[AT]schule.hessen.de

Umgang mit Drogen und Verhaltenssüchten

Bei dem Thema Sucht eröffnet sich ein Feld, das ständig im Wandel ist. In der Mittel- und Oberstufe geraten viele Schüler*innen zum ersten Mal in Kontakt mit den Themen Alkohol, Rauchen, Cannabis und anderen Drogen. Zunehmend erlangen aber auch Verhaltenssüchte an Gewicht, wie zum Beispiel Essstörungen und Mediensucht (Computerspiele, Handynutzung).

Wir sehen es als unsere Aufgabe durch Aufklärung und Informationen über den Konsum von Drogen präventiv zu bewirken, dass weniger oder keine problematischen Fälle entstehen. Dies geschieht einerseits in diversen Unterrichtsfächern sowie auch durch Expert*innen, die wir zu unserer Schule einladen und die vor den Schüler*innen sprechen und zum Beispiel Workshops durchführen. Des Weiteren versuchen wir die Ursachen von übermäßigem Konsum, die aus der Schule, dem Leistungsdruck und dem Miteinander vieler Menschen und Gruppen entstehen können, bewusst zu machen und diesen entgegen zu wirken. Hier ist die Schnittstelle zu den Themen Demokratielernen, Gewaltprävention, einem sozialen Miteinander usw. zu sehen, die es möglich machen, Ursachen zu minimieren und Probleme zu benennen. Bei Fällen von Essstörungen oder starkem Konsum von Drogen arbeiten wir mit Fachstellen zusammen und beraten und begleiten die jeweiligen Betroffenen.

 

Im Folgenden finden Sie Links zu den Fachstellen, mit denen wir zusammen arbeiten:

 

Ansprechpartner: Philipp Briel, philipp.briel[AT]schule.hessen.de

Die Verbindungs-/Vertrauenslehrkräfte werden durch den Schüler*innenrat (Versammlung aller Tut- und Klassensprecher*innen) auf zwei Jahre gewählt. Die Stelle wird durch eine Lehrerin und einen Lehrer besetzt, wobei die Wahlen jeweils um ein Schuljahr versetzt stattfinden, sodass in jedem Schuljahr eine Wahl stattfindet und zudem Brüche in der Betreuung vermieden werden.

Als Verbindungslehrkräfte stellen die beiden eine Unterstützung der SV dar, indem sie in allen Fragen beratend zur Seite stehen und strukturierend unterstützen. Es werden SV-Tage zur Planung und Auswertung der SV-Arbeit organisiert und gestaltet, Schüler*innenratssitzungen vor und nachbereitet, SV-Wahlen organisiert und durchgeführt sowie Routinen zum Austausch der SV-Zusammenarbeit mit der Schulleitung abgehalten.

Als Vertrauenslehrkräfte sind sie Ansprechpartner*in in schwierigen Situationen, in denen Schüler*innen durch die üblichen Ansprechpersonen wie Mitschüler*innen und Klassenlehrer*in nicht mehr weiterkommen. Sie hören zu, können beraten und möglicherweise vermitteln oder weitervermitteln.

An der Schillerschule kann man die Vertrauenslehrer*in nicht nur direkt ansprechen oder einen Brief ins Fach legen lassen, sondern sie auch über E-Mail erreichen:

vertrauenslehrer[AT]schillerschule.de

 

Derzeit sind Flora Dinter und Philipp Briel die Verbindungs-/Vertrauenslehrkräfte.